Gesundheitsinstitutionen - Zuzahlung
Neuregelung der Zuzahlung für Arznei- und Hilfsmittel
Bei einem Arzneimittelpreis von 50 bis 100 Euro haben Sie eine Zuzahlung von 10 Prozent zu leisten, bei Arzneimitteln mit einem Preis von 100 und mehr Euro fällt eine Pauschalzahlung in Höhe von 10 Euro an.
Dies gilt grundsätzlich auch für Hilfsmittel. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.
Deshalb liegt es in Ihrem eigenen Interesse, alle Belege für Ihre Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln, bei Arztbesuchen, Krankenhausbehandlungen und anderen medizinischen Aufwendungen sorgfältig zusammen und aufzubewahren.
Sollte sich die Summe Ihrer Zuzahlungen den gesetzlich festgelegten Obergrenzen - zwei Prozent des Jahreseinkommens, ein Prozent bei chronisch Kranken - nähern, so sollten Sie sich unbedingt an Ihre Krankenkasse wenden. Diese ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie kostenlos zu beraten.
Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Angaben ohne Gewähr