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Thema des Monats
Linden-Apotheke
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Frage der Woche: Darf man auf öffentlichen Flächen Früchte pflücken?

Sommerzeit ist Beerenzeit – und da locken nicht nur Strauchbeeren im heimischen Garten, sondern auch viele Wildpflanzen, Sträucher und Bäume in Parks und auf öffentlichen Flächen. Darf man die Früchte davon eigentlich einfach ernten?

Generell gilt, dass das Pflücken auf öffentlichen Flächen in der Stadt erlaubt ist. In vielen Kommunen ist das Ernten sogar ausdrücklich erwünscht. Allerdings sollte beim Pflücken von Früchten und Kräutern die sogenannte „Handstraußregel“ aus dem Bundesnaturschutzgesetz befolgt werden. Sie besagt, dass jeder Bürger Früchte und Wildpflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen darf.

Auf der Seite www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/staedte-essbar-machen/ernten-auf-oeffentlichen-flaechen/ stellt das Bundeszentrum für Ernährung vor, wann, wo und was auf öffentlichen Flächen geerntet werden darf. (BZfE)


Pollenflug aktuell

Bei gutem Flugwetter sind heute vor allem Gräser- und verschiedene Baumpollen unterwegs, auch erste Brennnesselpollen machen sich auf den Weg. Birkenpollen spielen kaum noch eine Rolle. Zudem befinden sich vielerorts hohe Konzentrationen an Schimmelsporen in der Luft.

Erle
Birke
Eiche

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Biowetter aktuell

Warme Luftmassen gleiten heute langsam über kalte Luft ohne Turbulenzen hinweg. Die Schlaftiefe ist oft reduziert, die Unfallgefahr erhöht und subjektive Beschwerden treten auf.

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